Anruf bei Verdacht einer Vergiftung Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)


+43 1 406 43 43


Wichtige Infos im Notfall:

Was: möglichst genaue Bezeichnung der Substanz bzw. des Produkts − siehe Verpackung (Medikament, Haushaltsmittel, Chemikalie, Pflanzenteil, Droge etc.)

Wie viel: Anzahl von Tabletten, Kapseln, Dragees; Volumenangabe in Schlucken,
Ess- oder Teelöffeln

Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht und
Zustand der betroffenen Person(en)

Wann: Zeitpunkt des Kontakts

Wo: Ort des Geschehens

Wie: Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt

Warum: unabsichtliche oder absichtlich herbeigeführte Vergiftung

  • ÖNORM Schl.Nr.: 92105
  • Beispiele:

    Äste, Äste zerkleinert, Balkonpflanzen, Baumschnitt, Baumschnitt zerkleinert, in kleinen Mengen, Blumenerde, Christbäume (ohne Schmuck, Lametta, Haken etc.), Heckenschnitt, Reisig, Rinde unbehandelt, Strauchschnitt, Strauchschnitt, zerkleinert, in kleinen Mengen, Unkraut, Weihnachtsbäume (ohne Lametta. Schmuck, Haken), Zweige, Zweige zerkleinert

  • Verwertung:

    Für die offene Mietenkompostierung eignen sich im Wesentlichen folgende Ausgangsmaterialien: Biogene Abfälle aus der getrennten Sammlung, Kommunale Klärschlämme, Friedhofsabfälle, Mähgut, Laub, Strauch,- Baumschnitt, Mist. Je vielfältiger die Ausgangsmischung ist, destobesser wird das Endprodukt sein, wobei auf ein optimales Kohlenstoff zu Stickstoffverhältnis (C:N) zu achten ist, um den Mikroorganismen geeignete Nahrung zu bieten.

  • Verwertungssprodukte:

    Strukturmaterial für die Kompostierung

Wichtige Information

Keinesfalls: Laub (eigene Sammelfraktion), Grasschnitt (eigene Sammelfraktion), Fallobst  (zu „Grünabfälle“), Küchenabfälle (in die „Biotonne oder Heimkompost“), mit Feuerbrand infiziertes Material (siehe Achtung)
Achtung: Keine Vermischung mit sonstigen Bioabfällen wie Laub, Grasschnitt, Fallobst, Küchenabfällen! 
Feuerbrand: Ein Befallsverdacht ist umgehend dem Gemeindebeauftragten für Feuerbrand zu melden (im Gemeindeamt erfragen). Nach Begutachtung wird die Probenahme und Analyse vom Feuerbrandsachverständigendienst veranlasst. Eigenständige Probenahme ist wegen der Verschleppungsgefahr der Krankheit strengstens verboten!

Mögliche Gefahrensymbole:

kein Müll