9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
0 Umweltgefährdend

Anruf bei Verdacht einer Vergiftung Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)


+43 1 406 43 43


Wichtige Infos im Notfall:

Was: möglichst genaue Bezeichnung der Substanz bzw. des Produkts − siehe Verpackung (Medikament, Haushaltsmittel, Chemikalie, Pflanzenteil, Droge etc.)

Wie viel: Anzahl von Tabletten, Kapseln, Dragees; Volumenangabe in Schlucken,
Ess- oder Teelöffeln

Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht und
Zustand der betroffenen Person(en)

Wann: Zeitpunkt des Kontakts

Wo: Ort des Geschehens

Wie: Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt

Warum: unabsichtliche oder absichtlich herbeigeführte Vergiftung

ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5; ASBEST, CHRYSOTIL

  • ÖNORM Schl.Nr.: 31437
  • ADR: UN 2590
  • Gefahrenklasse: 9
  • Verpackungsgruppe: III
  • Beispiele:

    Abfall von Asbest, Abfälle aus der Asbestsanierung, Asbest, Asbest Dämmplatten, Asbest Schnüre, Asbest Staub, Asbest, nicht gebunden (z.B. Asbestschnüre), Asbesthaltige Abdeckungen (z. B. für Kabel), Asbesthaltige Außenverkleidungen, Asbesthaltige Brandschutzmaterialien, Asbesthaltige Bremsbeläge (z. B. für Fahrzeuge), Asbesthaltige Dämmstoffe (z. B. für Kühlschränke oder Öfen), Asbesthaltige Dichtungen, Asbesthaltige Fugenmassen, Asbesthaltige Fußbodenbeläge, Asbesthaltige Gipsplatten, Asbesthaltige Mörtel oder Kleber, Asbesthaltige Produkte, Asbesthaltige Schallschutzmaterialien, Asbesthaltige Unterlagsplatten, Asbesthaltige Wärmedämmungen, Asbesthitzeschilder, Asbestisolierungen (z. B. für Heizungen oder Rohrleitungen), Asbeststaub, Asbestverunreinigte Materialien (z. B. beim Rückbau), Dämmstoffe asbesthaltig

  • Abfallbehandlung:

    Die Behandlung von Asbestabfällen darf nur von Spezialunternehmen für Asbestentsorgung erfolgen. Durch das Spezialunternehmen werden im Einzelfall die erforderlichen Schutzmaßnahmen gem. ÖNORM M 9406 („Umgang mit schwach gebundenen asbesthältigen Materialien“) und durch die ÖNORM M 9405 („Messung von Asbestkonzentrationen in der Luft“) festgelegt. Es wird die Asbestfaserfreisetzung durch Spezialbindemittel bestmöglichst verhindert und eine Messung der Raumluft durchgeführt. Das Ergebnis wird in einem Abschlussbericht dem Auftraggeber übergeben.

  • Sammelgebinde:

    geschlossene Gebinde

  • Produktinformation:

    Asbest ist ein fasriges silikatisches, nicht brennbares Mineral, das in der Vergangenheit aufgrund
    seiner idealen technischen Eigenschaften (Brandfestigkeit, Hitzebeständigkeit, Zugfestigkeit, Elastizität, Chemikalienbeständigkeit, thermische und elektrische Isolationswirkung, Beständigkeit gegen Fäulnis und Korrision etc.) als „Wundermittel“ galt.
    So wurde es unter anderem auch bei Boden- und Wandbelägen (Flex-Platten, PVC Bodenbelagsbahnen aus Cushion-Vynil) eingesetzt.

  • Sammelhinweis:

    • Nur im verpacktem Zustand übernehmen (doppelte PE-Folie).
    • Im entsprechenden Regalabschnitt zwischenlagern Sicherheitshinweis:
    • Bei Kontaminierungsgefahr (Staubentwicklung, Reinigungsarbeiten) - Staubmaske, Einmalanzug (Schutzkleidung) verwenden
    • Unverpacktes Material NICHT übernehmen.
    • Kennzeichnung beachten!

  • Gesundheitsrisiko:

    Beim normalen Gebrauch von Asbestprodukten kommt es üblicherweise zu keiner Gesundheitsgefährdung. Bei unsachgemäßer Entfernung besteht die Gefahr, dass Asbest-Feinstaub eingeatmet wird und Fasern das Lungengewebe durchdringen. So kann es als Folge zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs bzw. Brustfellkrebs etc. kommen. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit von Asbest sind daher beim
    Entfernen zahlreiche Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und zum
    Schutz der Benutzer erforderlich.

Wichtige Information

Nur verpackt übernehmen!  Kann Krebs verursachen!
Keine Dachplatten! (Asbestzement verpackt, befeuchtet zur genehmigten Deponie) 
 Nachtspeicheröfen (verpackt zu den Elektrogroßgeräten gefährlich)!

Empfohlenes Sammelgebinde:

200l Kunststofffass/Stahlfass
200l Kunststofffass/Stahlfass

Mögliche Gefahrensymbole:

Gesundheitsrisiko
kein Müll