3 Entzündliche flüssige Stoffe
0 Umweltgefährdend

Anruf bei Verdacht einer Vergiftung Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)


+43 1 406 43 43


Wichtige Infos im Notfall:

Was: möglichst genaue Bezeichnung der Substanz bzw. des Produkts − siehe Verpackung (Medikament, Haushaltsmittel, Chemikalie, Pflanzenteil, Droge etc.)

Wie viel: Anzahl von Tabletten, Kapseln, Dragees; Volumenangabe in Schlucken,
Ess- oder Teelöffeln

Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht und
Zustand der betroffenen Person(en)

Wann: Zeitpunkt des Kontakts

Wo: Ort des Geschehens

Wie: Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt

Warum: unabsichtliche oder absichtlich herbeigeführte Vergiftung

ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5; ABFALL FARBE,

  • ÖNORM Schl.Nr.: 55503
  • ADR: UN1263
  • Gefahrenklasse: 3
  • Verpackungsgruppe: II
  • Beispiele:

    Abfälle von Farbkarten und Testanstrichen, Abfälle von Lackversuchen in Laboren, Farb- und Lackreste aus der Reinigung von Werkzeugen, Farbmischungen mit Bindemitteln, Farbmischungen mit Lösemittel, Farbmischungen mit Schwermetall, Farbreste aus Farbbehältern und Eimern, Farbspritzer von Malerarbeiten, Gemischte Farbpartikel aus verschiedenen Anwendungen, Gemischte Lacke aus verschiedenen Quellen, Lackabfälle aus der Renovierung von Möbeln, Lackreste aus der Reinigung von Lackierwerkzeugen, Reste aus der Anwendung von Grundierungen, Reste aus der Lackierung von Holz oder Metall, Reste von Abbeizmitteln, Reste von Dispersionsfarben mit Chemikalien, Reste von Kunstharzlacken, Reste von Lasuren und Beizen, Reste von speziellen Effektlacken (z. B. metallic, perlmutt), Reste von Spritzlackierungen bei der Fahrzeuglackierung, Reste von Strahlmittel, die mit Farben in Kontakt kamen, Reste von wasserbasierten Lacken, Schleifstaub von lackierten Oberflächen, Überreste von Lackierarbeiten (z. B. aus Spritzpistolen), Überreste von Lackresten aus Lackierkabinen, zusammengelehrte Farbe

  • Sicherheitshinweis:

    Benzol ist ein wesentlicher Bestandteil des Treibstoffes Benzin. Benzol ist sehr giftig und krebserregend. Alle aromatischen und viele andere Kohlenwasserstoffe gelten als gesundheitsschädlich. Beim Verschütten mit Bindemittel aufsaugen. Schutzkleidung tragen!

  • Auswirkungen auf die Umwelt:

    Flüssige und leicht flüchtige nicht halogenierte Kohlenwasserstoffe sind wegen ihrer schädlichen Wirkung auf Pflanzen, Tiere und Menschen wassergefährdende Substanzen (besonders Benzin, Aromaten) und Atemgifte. Die Wirkung auf den Menschen besteht vor allem in einer Schädigung der inneren Organe. Benzol ist krebserregend und erbgutschädigend.

  • Abfallbehandlung:

    thermische Verwertung, z.B. in Drehrohröfen bei Zementkraftwerken Lösemittel werden nach Maßgabe des Brennwertes als Energieträger meist thermisch verwertet (z.B. in der Zementindustrie) oder mittels Redestillation aus den Abfällen zurückgewonnen. Der Halogengehalt ist verwertungsrelevant. Produktinformation: Chemisch wird zwischen aromatischen (Benzol, Toluol, Xylol) und aliphatischen Kohlenwasserstoffen sowie zwischen Alkoholen, Estern und Ketonen unterschieden. Meist verfügen sie über einen typischen, intensiven, oft alkoholischen oder aromatischen Geruch. Die Aromaten Benzol, Toluol und Xylol (BTX Lösemittel) werden oft auch als Gifte getrennt gesammelt.

  • Sammelgebinde:

    im Problemstoffraum! Spundfass oder Spannringfass

  • Vermeidung:

    Viele Produkte werden mittlerweile lösemittelfrei oder zumindest lösemittelreduziert angeboten. Beim Kauf sollte hierauf geachtet werden. Bei Farben wenn möglich wasserverdünnbaren Lacken den Vorzug geben, obwohl sie meist auch Lösemittel enthalten (aber in viel geringerem Maße). Diese gehören ebenfalls zu den Problemstoffen. Unnötiges Abdampfen kann durch sorgfältiges Verschließen der Behälter vermieden werden.

Wichtige Information

Achtung keine Oxidationsmittel, Härter, Wasserstoffperoxyd, Kaliumbermanganat (Selbstendzündung)!

Empfohlenes Sammelgebinde:

200l Kunststofffass/Stahlfass
200l Kunststofffass/Stahlfass

Mögliche Gefahrensymbole:

F: Entzündlich, F+: Hoch entzündlich
kein Müll