4.1 Entzündbare feste Stoffe
0 Umweltgefährdend

Anruf bei Verdacht einer Vergiftung Vergiftungsinformationszentrale (VIZ)


+43 1 406 43 43


Wichtige Infos im Notfall:

Was: möglichst genaue Bezeichnung der Substanz bzw. des Produkts − siehe Verpackung (Medikament, Haushaltsmittel, Chemikalie, Pflanzenteil, Droge etc.)

Wie viel: Anzahl von Tabletten, Kapseln, Dragees; Volumenangabe in Schlucken,
Ess- oder Teelöffeln

Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht und
Zustand der betroffenen Person(en)

Wann: Zeitpunkt des Kontakts

Wo: Ort des Geschehens

Wie: Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt

Warum: unabsichtliche oder absichtlich herbeigeführte Vergiftung

ADR – Gefahrgut Kennzeichnung ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5; FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN, N.A.G.; (Werkstättenabfälle)

  • ÖNORM Schl.Nr.: 54930
  • ADR: UN 3175
  • Gefahrenklasse: 4.1
  • Verpackungsgruppe: II
  • Beispiele:

    Abfälle aus der Ölspeicherung, Abfälle aus der Recyclingbehandlung von ölhaltigen Materialien, Abfälle aus Ölwechseln (z. B. Altöl), Abfälle von ölhaltigen Kraftstoffen (z. B. Benzin, Diesel), Abfälle von ölhaltigen Schmierstoffen, Abfallprodukte von Ölbeseitigung (z. B. gesättigte Bindemittel), Asphaltaufbruch, Bahnschwelle geteert, Bitumen (Asphalt), Bitumenabfälle, Bohr-, Schleif- und Schneidöle, Bremsflüssigkeiten, Dieselfilter, Entroster, Entrostungsmittel, Fettkartusche, Fettkartuschen, Hydraulikschläuche im eigenen Fass, Leergebinde ölhaltig, Luftfilter ölverunreinigt; Bindemittel, Mineralöldosen mit Restinhalt, mineralölverschmutzte Gegenstände, Motorölflaschen, Ölbindemittel, gebraucht, Öldosen, Ölfilter, Ölhaltige Abfälle von Motoren und Getrieben, Ölhaltige Abfälle von technischen Geräten (z. B. Maschinen), Ölhaltige Kfz-Wartungsabfälle, Ölhaltige Reststoffe aus der Gastronomie, Ölhaltige Schwämme und Tücher, Ölhaltige Wasserproben aus Tankreinigungen, Ölrückstände aus Maschinenreinigung, Ölsperren (z. B. nach einem Leck), Ölverschmutzte Bodenbeläge (z. B. Teppiche, Matten), Ölverschmutzte Gegenstände, Ölverunreinigte Abdeckmaterialien (z. B. Folien, Planen), Ölverunreinigte Arbeitskleidung, Ölverunreinigte Verpackungen (z. B. Kunststoffbehälter), Putzlappen, Putztücher Öl verunreinigt, Reste aus der Wartung von ölhaltigen Geräten, Reste und Abfall von ölhaltigen Reinigungsmitteln, Reste und Abfall von ölverunreinigten Gebinden, Reste von ölhaltigen Dichtstoffen und Klebern, Reste von ölhaltigen Fetten und Ölen aus der Lebensmittelproduktion, Rückstände von abgedichteten Ölbehältern, Schmiermittel, Schmiermittel, mineralisch, Treibstofffilter, Verpackungen von ölhaltigen Produkten (z. B. Flaschen, Fässer)

  • Sicherheitshinweis:

    Ölhaltige Betriebsstoffe können leicht entzündlich sein, besonders dann, wenn es sich um zusätzlich brennbare Trägerstoffe handelt. Die anfallenden Stoffe müssen in einem abgedichteten Metallbehälter aufbewahrt werden. Eine Wassergefährdung oder ein Abdampfen leichtflüchtiger Bestandteile ist zu verhindern.

    Tropf- und Spritzverluste mit Ölbindemittel aufnehmen. Ölreste auf dem Boden verursachen Rutschgefahr.
    Übernahme nur in nicht brennbaren Gebinden. Deckelfass unbedingt verschließen (Luftzutritt unterbinden). Filtermatten aus Raumlüftungsanlagen sind nicht gefährlicher Abfall.

  • Abfallbehandlung:

    Thermische Behandlung: Sonderabfallverbrennung,

  • Sammelgebinde:

    im Problemstoffraum! Spundfass oder Spannringfass

Wichtige Information

Achtung keine Oxidationsmittel, Härter, Wasserstoffperoxyd, Kaliumpermanganat (mögliche Selbstendzündung) !

Empfohlenes Sammelgebinde:

200l Kunststofffass/Stahlfass
200l Kunststofffass/Stahlfass

Mögliche Gefahrensymbole:

Flamme
F: Entzündlich, F+: Hoch entzündlich
kein Müll